Ab dem 31. Dezember 2019 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie DAC 6 in nationales Recht umsetzen. Die Meldepflicht setzt 30 Tage nach der Umsetzung bzw. der Bereitstellung der Gestaltung ein. Darüber hinaus müssen sämtliche meldepflichtigen Gestaltungen, die zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 unternommen wurden, bis zum 31. August 2020 rückwirkend gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung der Fristen können unter Umständen hohe Bußgelder und Sanktionen drohen. Die meisten Unternehmen können den zusätzlichen Verwaltungsaufwand der durch die DAC 6 Richtlinie auf sie zukommt noch schwer abschätzen.
Die Richtlinie dient dazu Transparenz zu schaffen und besonders agressive Steuergestaltungen aufzudecken. Unternehmen müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Zum Beispiel:
- Einrichtung von internen Prozessen zur Erfassung, Dokumentation, Kontrolle und Analyse der mitteilungspflichtigen Gestaltungen (z.B. Main-Benefit-Test)
- Abstimmung des Verfahrens mit Intermediären und den betroffenen (Konzern-)gesellschaften
- Klare Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten der Intermediäre und Steuerpflichtigen
- Abbildung und Monitoring von speziellen Regelungen der von der Gestaltung betroffenen Staaten
- Vollständige und nachvollziehbare Dokumentation, dass allen Meldepflichten im Unternehmen nachgekommen wurde
OmniSys hat sich über viele Jahre als Technologiedienstleister in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuern etabliert. Wir setzten viele Projekte mit „Big Four“ Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als fachlichem Partner und Kunden um. OmniSys bietet keine Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen an. Vielmehr ist unsere Leistung auf die datentechnische Realisierung ihrer Vorgaben oder den Vorgaben ihres Intermediärs (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.) spezialisiert.