DAC 6

Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

DAC 6 - Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Ab dem 31. Dezember 2019 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie DAC 6 in nationales Recht umsetzen. Die Meldepflicht setzt 30 Tage nach der Umsetzung bzw. der Bereitstellung der Gestaltung ein. Darüber hinaus müssen sämtliche meldepflichtigen Gestaltungen, die zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 unternommen wurden, bis zum 31. August 2020 rückwirkend gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung der Fristen können unter Umständen hohe Bußgelder und Sanktionen drohen. Die meisten Unternehmen können den zusätzlichen Verwaltungsaufwand der durch die DAC 6 Richtlinie auf sie zukommt noch schwer abschätzen.

Die Richtlinie dient dazu Transparenz zu schaffen und besonders agressive Steuergestaltungen aufzudecken. Unternehmen müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Zum Beispiel:

  • Einrichtung von internen Prozessen zur Erfassung, Dokumentation, Kontrolle und Analyse der mitteilungspflichtigen Gestaltungen (z.B. Main-Benefit-Test)
  • Abstimmung des Verfahrens mit Intermediären und den betroffenen (Konzern-)gesellschaften
  • Klare Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten der Intermediäre und Steuerpflichtigen
  • Abbildung und Monitoring von speziellen Regelungen der von der Gestaltung betroffenen Staaten
  • Vollständige und nachvollziehbare Dokumentation, dass allen Meldepflichten im Unternehmen nachgekommen wurde

OmniSys hat sich über viele Jahre als Technologiedienstleister in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuern etabliert. Wir setzten viele Projekte mit „Big Four“ Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als fachlichem Partner und Kunden um. OmniSys bietet keine Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen an. Vielmehr ist unsere Leistung auf die datentechnische Realisierung ihrer Vorgaben oder den Vorgaben ihres Intermediärs (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.) spezialisiert.

OmniSys Tax DAC 6: Berichtserstellung

DAC 6 Report Creation

Unser Tool „OmniSys Tax DAC 6“ erstellt und versendet die Meldungen zum Informationsaustausch zur Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC6).

Über eine Eingabemaske können Sie die Meldeinformationen geführt zusammentragen. Das Tool überführt die Daten schließlich in das richtige Format und übermittelt diese mittels amtlich vorgeschriebenen Datensatzes (XML-Datei) und der integrierten ELMA5-Schnittstelle an das BZSt.

Das Tool umfasst einen umfangreichen Erfassungsdialog. Folgende Informationen können dort zusammengetragen werden.

  • Allgemeine Informationen zu den Steuerpflichtigen und Intermediären
  • Informationen zur Meldepflicht in Deutschland (z.B. steuerlich ansässig, Betriebsstätte, etc.)
  • Datum der (geplanten) Umsetzung
  • Von der Gestaltung betroffene Staaten
  • Angaben zu den zugrundeliegenden Rechtsvorschriften und dem wirtschaftlichem Wert der Gestaltung
  • Die Kennzeichen / Hallmarks, die eine Meldung begründen

Erfassung und Bewertung mitteilungspflichtiger Sachverhalte nach DAC 6 und Festlegung von Regeln

Eine umfassende Compliance im Bereich der DAC 6 Meldepflichten ist, unter anderem aufgrund der hohen drohenden Bußgelder bei Nichteinhaltung, von essentieller Bedeutung. In Abstimmung mit Ihrem Fachbereich Steuern, der Regelungen definiert, die Prozesse beschreiben und Verantwortlichkeiten zuordnen, können wir Sie beim Aufbau strukturierter Fragebögen und weiterer Erfassungssysteme unterstützen, mit deren Hilfe Sie mitteilungspflichtige Sachverhalte und betroffene Unternehmensteile identifizieren und bewerten können.

 

Compliance

Laufende und latente Steuerberechnung (HGB und IFRS) sowie Steuerbilanzierung für Personen- und Kapitalgesellschaften.

Definieren Sie Sachverhalte und Szenarien aus der Betriebsprüfung (BP) und ermitteln Sie die Steuer- und Zinszahlungen nach BP.

Mappen Sie Ihre Bilanzpositionen auf die E-Bilanz Taxonomie und übermitteln Sie die E-Bilanz per ELSTER-Schnittstelle direkt an das Finanzamt.

Befüllen und Versenden der Steuererklärungsformulare für Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

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